Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
13. Dezember 2010
§ 33
§ 33 – Berechnung der Probezeit bei Inhabern von Dienstfahrerlaubnissen und Fahrerlaubnissen aus Staaten außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
Kurz erklärt
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