Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 13. Dezember 2010
§ 33

§ 33 – Berechnung der Probezeit bei Inhabern von Dienstfahrerlaubnissen und Fahrerlaubnissen aus Staaten außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

Kurz erklärt

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